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11. März 2014

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11. März 2014

Gesetzesnovelle zur EHV

Novelle zum § 8 des KVHG zur Erfassung der Honorare aus den Selektivverträgen für die EHV

Aktualisiert am 05.03.2014

Am 09.12.2009 wurde von allen Fraktionen des Hessischen Landtags einstimmig ein neues Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung und Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen beschlossen. Es handelt sich um eine Änderung des § 8, auf dem die EHV gründet.

Der Gesetzentwurf (2. Änderung) wurde einstimmig angenommen und das Gesetz am 22.12.2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen veröffentlicht. Es ist damit am 23.12.2009 in Kraft getreten.

Den Gesetzestext  können sie hier nachlesen:

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