Zweck der Gesellschaft ist die Bildung einer Interessengemeinschaft von EHV – Teilnehmern zur Wahrung ihrer Rechte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, dem zuständigen Hessischen Landesministerium und gegebenenfalls anderen politischen Institutionen.
Insbesondere soll von dieser Interessengemeinschaft ein Vorgehen gegen den oben angeführten Institutionen finanziell ermöglicht werden in Fällen, die über das Interesse eines Gesellschafters hinaus von allgemeinem Interesse für die Gesellschafter sind.
(Zitat aus dem Gesellschaftsvertrag)
Gerichtliche Auseinandersetzungen mit KV und Land sind nicht primäres Ziel, sondern die letzte Möglichkeit.
Ziel ist der Eigentumsschutz und die Sicherung der EHV und/oder einer angemessenen EHV–analogen Altersversorgung.