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30. Dezember 2024

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30. Dezember 2024

Neuigkeiten aus 2024 und für 2025!

An alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter der IG EHV

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie jedes Jahr meldet sich die IG EHV bei Ihnen nach Eingang der EHV-Bescheide, jetzt für 2025 mit einer guten Nachricht:

Der Punktwert für 2025 ist von 0,2475 auf 0,2542 für 2025 gestiegen, eine Steigerung um 2,71%. Dies entspricht der Honorardynamik für die aktiven Vertragsärzte, der paritätische Defizitausgleich kam wie in den drei vorangegangenen Jahren nicht zur Anwendung, d.h. die Schwankungsreserve war ausreichend. Die prozentuale Umlage beträgt für die Aktiven 6,65%, die Maximalumlage 13.443,33 Euro.Diese Informationen wurden nicht mehr per Postan Sie verschickt, sondern sind am 18.12.2024 auf der Homepage der KVH veröffentlicht worden.

Mit Datum vom  20.12.2024 wurden Ihre persönlichen Anpassungsbescheide versendet mit der Mitteilung der monatlichen EHV-Zahlungen aufgrund des neuen Punktwertes. Gegen diesen Bescheid sollten Sie vorsorglich Widerspruch einlegen, da sich möglicherweise der Ausgangspunktwert noch zu unseren Gunsten ändern könnte.

Dazu finden Sie im Internen/Mitglieder-Bereich das Musterwiderspruchsschreiben!

Sie können dieses einfach ausdrucken, Absender, Datum und Aktenzeichen (ist klein gedruckt rechts auf dem Anpassungsbescheid) oben rechts eintragen und unterschreiben.

Ihr Widerspruchsschreiben muss bis spätestens 19.01.2025 bei der KV eingegangen sein!

Die schlechte Nachricht betrifft unsere Musterverfahren betreffend PW 2017:

Das Landessozialgericht hat am 20.11.2024 unsere Berufung zurückgewiesen und die Revision nicht zugelasssen, während der Berufung der KV stattgegeben wurde, deren Zahlen seien nachvollziebar und würden den GEHV entsprechen. Nach Eingang der Urteilsbegründung werden wir bei Prof. Plagemann eine Besprechung haben, ob u.U. eine erneute Nichtzulassungsbeschwerde betrieben werden soll, ich denke eher nicht.

Seit dem für die Empfänger positiven Urteil des BSG von 2014 mit Beseitigung des Nachhaltigkeitsfaktors, der 30% Absenkung bedeutet hätte, haben die Berufungsinstanzen LSG Darmstadt und das BSG in Kassel immer der KV recht gegeben.

Es sind noch 2 Klagen bei der ersten Instanz SG Marburg anhängig:

- wegen der PW-Absenkung 2019 und der PW-Berechnung 2020. Letzteres Verfahren betreibt unsere neue Anwältin Frau Dr.Burdenski und es werden konsequent die Fehler bei der Berechnung des Punktwertes 2020 herausgearbeitet, die Kollege Wolf nachgewiesen hat, hoffentlich mit Erfolg.

- Ferner steht noch die Antwort des Hessischen Staatsgerichtshofes aus,ob dieser sich mit unserer Grundrechtsklage befasst.

Im Februar ist ein Treffen der Funktionsträger und Obleute anberaumt, bei dem wir einmal über andere Ansätze als den Klageweg nachdenken wollen:

z. B. Lobbyarbeit beim hessischen Landtag und auch beim Sozialministerium?

Es kann das Thema Altersversorgung der Vertragsärzte in Hessen im Hinblick auf den Nachwuchs thematisiert werden, da Hessen eben diese Ausnahmesituation mit der EHV hat, wie von Herrn Plass vorgeschlagen.

Gerne könne Sie mir weitere Ideen mitteilen!

Da die EHV-Empfänger nicht mehr Mitglieder der Verteterversammlung der KVH sind und der EHV-Beirat nur eine marginale "Feigenblatt"-Funktion hat, ist die IG EHV als einzige Interessenvertretung weiterhin wichtig und richtig, trotz verlorener Klagen!

In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten Wünschen zum Jahreswechel, besonders Gesundheit für Sie alle im Neuen Jahr 2025!

Peter Mantz

GF und Sprecher der IG EHV