11. November 2012
Aktuelle Aktivitäten und Planungen
Letzte Aktualisierung: 18.10.2022
1. Nachdem wir das Berufungsverfahren wegen der Nichtanerkennung der Selektivhonorare zum Startpunktwert am 01.07.2012 verloren haben, wurde
a. Eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision beim BSG eingereicht und
b. Eine Grundrechtsklage beim Hessischen Staatsgerichtshof eingereicht
2. Gegen das Urteil des SG Marburg v. 30.03.2022 haben wir obwohl hinsichtlich des Schätzungsverfahren beim paritätischen Defizitausgleich gewonnen, Berufung eingeloegt weil das SG für uns negatve Feststellungen hinsichtlich der Rentengarantie vorgenommen hat.