Neue EHV
Seitdem die KV sich mit der Umsetzung der Gesetzesnovelle zum § 8 des KVHG zur Erfassung der Honorare, die außerhalb der KV gezahlt werden, beschäftigt, ist der EHV-Ausschuß zu der Erkenntnis gekommen, daß die EHV in ihrer jetzigen Struktur kaum mehr zu handhaben ist, nicht mehr geeignet ist, die Altersversorgung der hessischen Vertragsärzte langfristig zu sichern.
Nach ersten inoffiziellen Kontakten mit uns, hat die KV, nach Rückfrage bei uns, Hern Prof. Ruland als Berater für eine grundlegende Reform der EHV gewonnen. Wir haben Herrn Prof. Ruland infolgedessen aus seiner Beratungsfunktion für uns entlassen. Wir sind jedoch sicher, daß er, übrigens im Einversändnis mit der KV, unsere Interessen, die er ja gut kennt, fair moderierend im Auge behält.
Herr Prof. Dr. F. Ruland, war langjähriger Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Mitglied zahlreicher beratender Ausschüsse der Bundesregierung und hat zahlreiche Publikationen zum Rentenrecht verfasst. Er ist seit 2009 Vorsitzender des Sozialbeirates der Bundesregierung.
Er hat inzwischen einen ausführlichen Entwurf zur Reform der EHV auf der Basis einer Regelumlage erstellt, wie er es uns in Grundzügen schon früher vorgeschagen hat. Dieser Entwurf wurde inzwischen im EHV - Ausschuss beraten. Wir wurden zu dieser Sitzung eingeladen.
Herr Prof. R. ist in seinem Entwurf in einem Rechenbeispiel von dem status quo in 2009, also unter voller Berücksichtigung des gültigen NHF ausgegangen.
Wir haben einen Gegenvorschlag gemacht mit Berücksichtigung eines Teils des NHF.
Der EHV- Ausschuss hat diesen zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Entwurf von Prof. R. mit beiden Rechenbeispielen in jeweils 2 Varianten, einer eher optimistischen und einer eher pessimistischen von einem Versicherungsmathematiker berechnen zu lassen.
Aktualisierung am 06.03.2011:
Neben der finanziellen Ausstattung der EHV, deren Möglichkeiten und Konsequenzen für die Aktiven und die EHV-Empfänger zur Zeit im Auftrag der KVH vom Büro Heubeck berechnet werden, ist von grosser Bedeutung die demokratische Beteiligung der inaktiven EHV-Empfänger an der Gestaltung der EHV. Diese soll nach Prof. Ruland durch einen Beirat gewährleistet werden.
Die Besetzung dieses Beirates und seine Ausstattung mit wirksamen Entscheidungsbefugnissen in praktisch allen Belangen der EHV unter Beachtung einer Parität zwischen Aktiven und Inaktiven, sodaß keine Gruppe von der anderen majorisiert werden kann, ist von entscheidender Bedeutung. Dies schließt zwingend die Einführung von Regularien für Schiedsverfahren/Schlichtungen ein, wenn zwischen Aktiven und Inaktiven im Beirat bzw. zwischen Beirat und Vertreterversammlung keine Einigung erzielt werden kann.
Hierzu wurden und werden Gespräche mit der KVH, dem zuständigen Ministerium und den Parteien geführt.
Den vollständigen Entwurf von Prof. Dr. F. Ruland können sie unter dem folgenden Link nachlesen
Weitere Erläuterungen zum Reformvorschlag und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung dazu können Sie im Jahresabschlussbrief von Herrn Dr. Burk nachlesen.