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07. April 2012

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07. April 2012

Neue EHV in 1. Lesung verabschiedet

Neue EHV

Die neue EHV wurde am 10.03.2012 von der Vertreterversammlung in 1. Lesung verabschiedet. Die 2. , abschließende Lesung ist für Mai geplant, ab 01.07.2012 soll die neue EHV angewendet werden, unabhängig von der Genehmigung durch das Ministerium.

Die KV ist dabei, die von uns angestoßene, auf den Vorschlägen vormals unseres Beraters Herrn Prof. Dr. Ruland beruhende Reform widerwillig auf den Weg zu bringen, nicht um uns wohlwollend entgegen zu kommen, sondern, weil absehbar ist, dass die Reform 2006 mit dem NHF rechtlich nicht mehr zu halten sein wird (daher schon die Korrektur mit Anhebung des NHF auf -20% bis zu einer Quote von 6%).

In der Reform wurden unsere Interessen insofern berücksichtigt, als sie entweder nützlich erschienen (Abkoppelung vom Durchschnittshonorar, Kostendiskussion) oder nicht zu umgehen waren (Rentengarantie und Beirat).

Dazu muß man allerdings einschränkend feststellen:

1. Die Rentengarantie wird auf dem Niveau der bisherigen seit 10 Jahren anhaltenden Kürzungen durch 2 EHV-Reformen in der Größenordnung von -26% in 2010 vorgenommen, unter Nichtberücksichtigung der seit dem 1.1.2010 zu erfassenden Honorare die außerhalb der KV den Aktiven zufließen, mit sich danach anschließenden "Null"- Runden bei der Rentenanpassung für absehbar 20 Jahre!

2. Der Beirat wird offenbar so konstruiert, dass er keinen Einfluß auf Entscheidungen nehmen kann und damit lediglich ein "Alibi"-Ausschuss sein wird.

Die IG EHV hat durch Ihren Sprecher Herrn Dr. O. Burk eine formelle Stellungnahme zu der in 1. Lesung verabschiedeten Fassung der neuen EHV dem EHV-Ausschuss, dem Vorstand, allen Mitgliedern der Vertreterversammlung und dem Minister überreicht.

Diese können Sie unter download nachlesen.