Skip to main content
01. Februar 2016

Schlagworte

01. Februar 2016

EHV-Spielball der Interessengruppen

Nur noch 10 – 15 Jahre bis zur EHV? Warum Sie (jetzt schon) darüber nachdenken sollten. EHV – Spielball der verschiedensten Interessengruppen – nicht nur zwischen Jung und Alt, sondern auch innerhalb der Aktiven.

Zunächst muss unterschieden werden zwischen

  1. Aktive,r Vertragsärztin/-arzt ohne oder mit EHV – Teilnahme
  2. Eintritt in den kompletten Ruhestand

Zu 1:

In den letzten 14 Jahren haben Ihre KV - Vertreter die Altersversorgungsbezüge (EHV) um mehr  als 25% gekürzt und dies durch alle Gerichtsinstanzen unter Verneinung des Eigentumsschutzes der EHV – Rente verteidigt mit dem alleinigen Ziel (so das Gericht) die eigene Belastung zu minimieren.

Sie sind damit kläglich gescheitert und bekamen rechtswidriges Verhalten bescheinigt.

Innerhalb der Vertreterversammlung agieren die unterschiedlichsten Interessengruppen. Einmal die Hausärzte und die Fachärzte. Im Streit um die  Honorarverteilung kommt die EHV schnell unter die Räder. Dann sind da die unterschiedlichen Interessen der großen und kleinen Praxen, zunehmend Strömungen, die aus Zukunftsangst der KV keine Zukunft geben und deswegen so wenig Geld wie möglich in die EHV stecken  wollen, ohne dabei zu bedenken, dass die eigene Altersversorgung auf dem Spiel steht. Das Ganze wird dirigiert durch eine strenge Fraktionsdisziplin der beiden Gruppen (Hausärzte und Fachärzte). Dieser sich zu entziehen haben einige Kollegen, nach unserer Kenntnis, regelrecht Angst, sodass eine freie Entscheidung nicht möglich ist. 

Zu 2:

Mit Rückgabe der Kassenzulassung scheiden Sie aus der KV als Mitglied aus!  Sie  haben fortan dort keine Rechte mehr. (Keine außerordentliche Mitgliedschaft wie früher, weder das aktive noch passive Wahlrecht, kein Recht auf  passive Teilnahme an den Vertreterversammlungen wie früher,  noch nicht einmal ein irgendwie geartetes Informationsrecht.) Sie haben keine Möglichkeit der wirksamen Einflussnahme auf die Gestaltung der  EHV, außer über den Klageweg.

Inzwischen wurde und wird die von dem ausgewiesenen Rentenfachmann Prof. Ruland gestaltete EHV – Reform 2012 von der KV zielstrebig zurückgeführt in die Strukturen der alten GEHV vor dem 01.07.2012. Die komplementär zum paritätischen Defizitausgleich gehörende Rentengarantie wurde schon  2015 abgeschafft, der Defizitausgleich mit der überproportionalen Belastung der EHV – Rentner aber bleibt erhalten, sodass schon dadurch Rentenkürzungen programmiert sind. Die objektive Rentenbezugsgröße wird ersetzt durch die erneute Anbindung der EHV – Rente an die Steigerung des  EHV – relevanten Durchschnittshonorars (Umsatzes), ein manipulationsanfälliger Parameter, und um evtl. zu große Steigerungen „abfangen“ zu können, wird die Anwendung des Steigerungssatzes unter den Vorbehalt u.a. der  Kostenentwicklung gestellt. Damit sind die ehemaligen Manipulationsmechanismen wieder verfügbar. Eine Beitrags – Obergrenze wird eingeführt. Auch das geht zu Lasten der EHV – Rentner durch die Erhöhung des Defizits. 

9  EHV – Anpsassungen und –Reformen, neben der Umsetzung des BSG-Urteils, in den letzten 14 Jahren sprechen nicht für Kontinuität, sondern für Aktionismus.

Wie so der durch das BverfG geforderte besondere Vertrauensschutz  der Bestandsrentner in ihre Versorgungsbezüge gewährleistet werden soll, bleibt ein Geheimnis der KV. Eine Übergangsregelung für die Bestandsrentner ist nicht vorgesehen.

Als notwendig begründet wird das mit einer zukünftig untragbaren Belastung bis hin zu einer Gefährdung des Sicherstellungsauftrages. Eine absurde Behauptung!

KV – Mitteilungen verschweigen und verzerren manches, sie erzeugen Zukunftsangst, um geplante oder beschlossene Maßnahmen zu rechtfertigen. Die bisher ergangenen Urteile sollten Sie diesbezüglich misstrauisch machen (siehe hierzu die Artikel „Neues zur Zukunft der EHV“, „Info zur EHV...“  und „Verpackungstrick der KV“ auf dieser Homepage).

Überlegen Sie einmal, ob Ihre EHV-Interessen bei der jetzigen Vertreterversammlung noch gut aufgehoben sind. Wollen Sie, die zukünftigen EHV – Rentner, auf wesentliche Anteile der von Ihnen erarbeiteten Altersversorgung verzichten? Wollen Sie sich Ihre EHV - Rente nach Gutsherrenart zuteilen lassen? Sie müssen sich jetzt kümmern!

Wir wollen innerhalb der IG EHV eine Sektion Rentennaher Jahrgänge aktiver Vertrags/-ärztinnen,ärzte bilden, um ein Forum zum Gedankenaustausch zu etablieren, mit dem Ziel Einfluß auf die Gestaltungsvorgänge zur EHV zu erreichen,  auch durch die Bildung einer EHV-Liste zur KV-Wahl Ende dieses Jahres.

Die ständige nachträgliche Korrektur der EHV durch die Gerichte sollte nicht die Dauerlösung sein.

Prof. Ruland hatte in allen Entwürfen zur EHV für grundlegende Eckpunkte eine gesetzliche Regelung durch die Landesregierung für notwendig und die gesetzgebende Kompetenz der Selbstverwaltung insoweit aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht ausreichend gehalten. Die KV hat sich darüber hinweg gesetzt, obwohl alle Landtagsfraktionen schon 2009 die damals verabschiedete Novelle zur EHV-Sicherung als einen nur vorläufigen Schritt bei der Neugestaltung der kassenärztlichen Altersversorgung angesehen haben.

Wir verfolgen daher auch das Ziel, die EHV aus der KV auszugliedern und ihr einen eigenen Rechtsstatus zu geben analog zu dem Versorgungswerk in der Landesärztekammer. Ein Altersversorgungswerk dieser Größenordnung, wie die EHV,  kann nicht nebenbei geführt werden, wie vielleicht eine Seniorengruppe im Turnverein.