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27. März 2009

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27. März 2009

Nachhaltigkeitsfaktor in der EHV vor dem 01.07.2012

aufmacher quotierung

Der Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) stellt eine Quotierung der EHV-Rente dar und zwar derart, dass die Umlage der Aktiven zur EHV 5% nie überschreitet (§ 8 der alten GEHV). Die KV rechnet mit einer ständig zunehmenden Quotierung (=Kürzung) der EHV durch den NHF (s. Tabelle/Schaubild).

Das heißt, der NHF ist nicht vergleichbar mit dem Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rente. Dort bedeutet er, dass die Renten nicht so schnell steigen, wie die Arbeitseinkommen. Von Kürzung ist dort keine Rede!