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18. Oktober 2022

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18. Oktober 2022

Ergebnis der EHV-Beiratswahl 2022

Nachfolgend finden sie das amtliche Endergebnis der Wahl zum EHV-Beirat. 

(Legislaturperiode 2023 – 2028; Zahlen der KVH)

Wahlberechtigt: 5359
Abgegebene Stimmen: 2674 (49,9%); Ungültige Stimmen: 75 (3%)
Liste 1 (EHV neu gedacht): 881 Stimmen (33%)

Liste 2 (IG EHV):  1682 Stimmen (63%)

Gewählt wurden:

1. Dr. E. Lickroth (Liste 2)
2. Dr. V. Grosse (Liste 2)
3. Dr. H.J. Stürmer (Liste 2)
4. Dr.  M. Weidenfeld (Liste 1)

Erfreulich ist die Tatsache zu werten, dass sich eine deutliche Mehrheit der EHV-Teilnehmer nicht von den leeren Versprechungen der Kandidaten der Liste 1 hat täuschen lassen, trotz deren zweifellos großen Bekanntheitsgrades, und der IG EHV ihr Vertrauen geschenkt haben.

Dafür unseren großen Dank an die Wählerinnen und Wähler! 

Die IG EHV wird wie bisher mit starkem Engagement und beharrlich die Interessen der EHV-Rentner vertreten und versuchen die Grundlagen der EHV-Rente zu stabilisieren und gegen die egoistische Willkür der Aktiven zu verteidigen. 

Wir wissen wohl, dass dabei sehr dicke Bretter gebohrt werden müssen und solange es in der KV keine Führungsmannschaft gibt, die bereit ist mit uns auf Augenhöhe und unter Verzicht auf ihre Machtmittel zu verhandeln, die EHV neu und verselbstständigt (z.B. analog zum Versorgungswerk) zu gestalten, bleiben uns leider immer wieder nur die Gerichte. Da hilft es nicht weiter von „Prozesshanseln“ zu sprechen. Uns steht z.Z. kein anderer Weg zur Verfügung uns zur Wehr zu setzen.

Schon im Jahre 2004 hat Prof. Dr. I. Ebsen (langjähriger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Universität Frankfurt, sowie Tätigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit) in einem, übrigens von der KV bestellten, Gutachten festgestellt, dass bei den divergierenden Interessen der Aktiven und Passiven die EHV-Teilnehmer (= keine Mitglieder der KV) im System der EHV/KV bei den bestehenden Machtverhältnissen (Vollversammlung) nicht gut aufgehoben seien und hat die Verfassungsfrage gestellt. 

Bei der Dauer der Verfahren in unserem Rechtssystem und dem Alter der Mitglieder der IG EHV entbehrt das alles nicht eines gewissen Zynismus, denn jeder “rechtzeitig“ gestorbene EHV-Rentner ist für die KV ein Gewinn.