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31. Dezember 2023

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31. Dezember 2023

EHV-Bescheide für 2024 - Widerspruch einlegen

An alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter der IG EHV

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie jedes Jahr meldet sich Ihre IG EHV zum Jahresende, nach Eingang der EHV-Bescheide für 2024. Mit Schreiben vom 18.12.2023 wurde der Punktwert für das Jahr 2024 mitgeteilt. Wie in den beiden Vorjahren wurde die Honorardynamik, also der Honorarzuwachs für die Aktiven, vollständig an uns Empfänger weitergegeben, allerdings betrug die Steigerung nur 1,14% und der neue Punktwert für 2024 0,2475 Euro.Immerhin drei Jahre in Folge eine Steigerung in Höhe der Honorardynamik. Möglicherweise hängt die geringere Honorardynamik mit der Coronapandemie zusammen. Der paritätische Defizitausgleich war erneut nicht erforderlich, wobei uns keine Zahlen über die tatsächliche Höhe der Schwankungsreserve bekannt sind.

Mit Datum 20.12.2023 wurden die persönlichen Anpassungsbescheide an die EHV-Empfänger verschickt mit der Mitteilung der monatlichen EHV-Zahlung ab 2024. Sie sollten vorsorglich Widerspruch einlegen, da sich aufgrund laufender Verfahren der verwendete Ausgangspunktwert noch zu unseren Gunsten ändern könnte.

Sie finden im Internen Bereich das Musterwiderspruchsschreiben, von Prof.Plagemann erstellt.

Einfach ausdrucken, Name, Adresse, Datum und AZ (ist sehr klein gedruckt rechts auf dem Anpassungsbescheid) oben rechts eintragen und Unterschrift nicht vergessen.

Ihr Widerspruchsschreiben muss bis spätestens 20.01.2024 bei der KV eingegangen sein!

Was den Stand der Verfahren angeht, gibt es seit der Jahresversammlung 2023 im Oktober keine signifikanten Fortschritte. Die Obleute und Funktionsträger der IG EHV haben sich noch einmal am 13.12. 23 in Bad Nauheim getroffen, um Zahlen und Brerechnungen für das Berufungsverfahren beim LSG zum Punktwert 2017 zu erörtern. Diese wurden bei einer Besprechung im kleineren Kreis bei Prof. Plagemann am 28.12.23 vorgelegt. Da ein Erörterungstermin für das 1. Quarta 24 vom zuständigen Richter in Aussicht gestellt wurde, soll ein Schriftsatz an das LSG erst nach diesem Termin erstellt werden.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel und für das neue Jahr besonders Gesundheit!

Mit kollegialen Grüßen

Ihr

P. Mantz
GF und Sprecher der IG EHV
Rathenaustr.21
63067 Offenbach