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17. August 2020

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17. August 2020

"Abschiedsbrief"

Herr Dr. Burk schickt anläßlich seines Rücktritts als Geschäftsführer der IG EHV noch einen "Abschiedsbrief" an alle Mitglieder.

 Dr. Otto Burk


An die Mitglieder der IG EHV,

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

die Wahl des neuen Geschäftsführers der IG EHV und die Übergabe der Geschäftsführertätigkeit veranlassen mich, noch ein paar Worte an Sie alle zu richten.
Ich danke allen für die Unterstützung, die guten Wünsche und die immer wieder ausgesprochene Anerkennung für die erbrachte Arbeit durch all die Jahre unserer Auseinandersetzungen mit der KV. Besonders denke ich dabei an die Obleute, die Schatzmeister, die Prozessführer und insbesondere an meine beiden Stellvertreter, Herrn Aßmann und Herrn Plass. Angewiesen war ich von Anfang an auf die Hilfe meiner langjährigen Lebensgefährtin, Frau Dr. Brendel, besonders, wenn es um die Arbeit mit dem PC ging. Hervorheben muss ich an dieser Stelle die zu meinem Abschied von Herrn Aßmann verfasste, mich sehr berührende Laudatio.

Als einige Kollegen und ich 2001 die IG EHV gründeten, war nicht absehbar, welcher Aufwand, welche Arbeit, welche Anstrengungen erforderlich sein würden, um die Rechte der EHV-Teilnehmer zu sichern. Es war für mich bis dahin nicht vorstellbar, mit welcher Willkür die in die KV gewählten Vertreter der Kassen-/Vertragsärzte mehrheitlich in diese Rechte eingreifen würden. Es war schnell klar, dass Einzelne schon aus finanziellen Gründen keine Chance hatten, sich gegen den Goliath KV zu behaupten. Es war notwendig, dass sich viele zu einer entschlossenen Gemeinschaft zusammenfanden. Die im Laufe der Jahre zunehmende Mitgliederzahl hat ermöglicht, dass wir zu einer ernst zu nehmenden Kraft geworden sind.
Als Gesellschaftsform wählten wir eine BGB-Gesellschaft, weil sie den geringsten Aufwand erfordert. Da der Gesellschaftszweck sehr eng gefasst ist, sahen wir keine Gefahr von Veruntreuungen. Im Übrigen lassen die Ausgaben keine übermäßige Anhäufung von Beiträgen zu. Bisher ist es aber andererseits gelungen, all unsere Gerichtsverfahren zu finanzieren und sogar einmal den Beitrag zu senken
Nicht nur die finanziellen Anforderungen allein für Gerichte und Rechtsbeistand überschritten vernünftige Grenzen für einen Einzelnen, auch die juristischen Anforderungen hätten einen Einzelnen überfordert. Es bedurfte einer erheblichen Einarbeitungszeit in die juristischen Zusammenhänge.
Zwangsläufig blieb der Personenkreis für diese Arbeiten klein. Verbandsklagen gab es nicht. Wir konnten jeweils schon aus Kostengründen nur einige Musterverfahren führen. Die übrigen Widersprüche gegen Bescheide der KV mussten ruhen bis zur letztinstanzlichen Entscheidung in den Musterverfahren. Die ruhenden Widersprüche wurden dann diesen Urteilen unterworfen.

In zahllosen Diskussionen versuchten wir uns in diesem Kreis in das komplizierte Zahlenwerk und in die juristischen Grundlagen einzuarbeiten, mussten immer wieder gegenseitig Korrekturen vornehmen und waren oft genug enttäuscht, wenn unser Anwalt, Prof. Plagemann unsere Erwartungen dämpfen musste. Anderseits dienten die Diskussionen zu gegenseitigem Ansporn. Über ein Aufgeben wurde nicht nachgedacht. Niederlagen vor Gericht stärkten eher die Überzeugung, dass es eine Organisation zur Wahrung der Rechte der EHV-Teilnehmer gegenüber der KV geben muss.
Unser größter Erfolg war das BSG Urteil von 2014, mit dem der 2006 eigeführte sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor für rechtswidrig erklärt wurde. Er hätte Mitte der zwanziger Jahre zur Halbierung unserer Altersbezüge geführt. Unsere größte Niederlage war das BSG-Urteil von 2018, das allerdings mit derart unverständlichen Aussagen dazu führte, dass wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen mussten. Über eine Annahme oder Ablehnung unserer Beschwerde ist dort noch nicht entschieden.

Wir hatten seinerzeit Prof. Ruland, den ehemaligen Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, für Unterstützung bei der Gestaltung der EHV gewinnen können. Er wurde mit unserem Einverständnis von der KV als Berater übernommen. Die wesentlich von Prof. Ruland mitgestaltete Reform 2012 ist zwischenzeitlich wieder weitgehend rückabgewickelt. Die Rückabwicklung wurde durchgeführt wegen der nach dem BSG Urteil von 2014 erforderlich gewordenen Beitragserhöhungen.
Aus Sicht der KV war jedoch die Mehrbelastung der Aktiven nicht auf die jahrelangen rechtswidrigen und mit dem Urteil aufgehobenen Kürzungen der Altersbezüge durch die KV zurückzuführen, sondern auf die Reform 2012 mit der eingeführten Rentengarantie. Die Rentengarantie sollte verhindern, dass durch den, ebenfalls 2012 eingeführten, von Aktiven und Ruheständlern in gleicher Höhe zu tragenden paritätischen Defizitausgleich ein Absinken der einmal erreichten Renten erfolgte. Entscheidend für uns war, dass der paritätische Defizitausgleich belassen, die Rentengarantie aber gestrichen wurde. Unsere Renten können wieder sinken und haben es teilweise schon getan.
Der von Prof. Ruland initiierte, bei der KV angesiedelte EHV-Beirat aus 6 Vertretern der Aktiven und vier der EHV-Teilnehmer hat schon wegen seiner Mehrheitsverhältnisse nur eine Alibifunktion für die KV.

Ich halte ein Umlageverfahren schon deswegen für ein geeignetes Altersversicherungssystem für Ärzte, weil es immer Ärzte geben wird und sie immer eine Vergütung erhalten müssen. Es wird immer eine finanzielle Grundlage geben. Das Umlagesystem bringt allerdings die Gefahr von Konflikten zwischen Zahlern und Empfängern von Zahlungen mit sich. Entscheidend für sein Funktionieren ist die Art und Weise, wie diese Konflikte gelöst werden. Ich bin überzeugt, dass es Modalitäten gibt, wie dies gelingen kann ohne ständige gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Rulandreform bot einen guten Ansatz dafür. Sie wurde ohne ausreichend lange Erprobung und mögliche Korrekturen nach kurzer Zeit wieder weitgehend eliminiert.
Das für die Aufsicht über die KV zuständige Hessische Sozialministerium war in dieser Funktion für uns kaum wahrnehmbar. Reagiert hat die KV regelmäßig nur auf Gerichtsurteile.

Die gute Zusammenarbeit in der IG EHV über mehr als 18 Jahre war nur möglich wegen eines ausgezeichneten Arbeitsklimas, Verlässlichkeit und ungewöhnlicher Einsatzbereitschaft der Einzelnen, ausgeprägter genseitiger Loyalität und respektvollem Umgang miteinander. Kritik war jeweils Anlass neu nachzudenken. Feste Arbeitszeiten gab es nicht. Kontakte waren jederzeit möglich, was eine ungewöhnliche Flexibilität im Umgang miteinander ermöglichte.
Das Ansehen unserer Gesellschaft beruht nicht unwesentlich darauf, dass unsere Funktionsträger ehrenamtlich arbeiten. Sie erhalten keine Vergütung für ihre Tätigkeit, nur eine Erstattung von Sachkosten wie etwa Briefporto und Druckerpapier. Wir haben kein Büro und zahlen entsprechend keine Personalkosten und keine Miete.

Auch in Zukunft wird es zur Durchsetzung der Rechte der Aktiven, zum Erreichen von mehr Mitbestimmung und Transparenz bei der Gestaltung der EHV einer Organisation wie der IG EHV bedürfen. Insofern wünsche ich ihr für die Zukunft ein gutes Gedeihen und Erfolg.

Ihnen allen wünsche ich noch einige erfreuliche Jahre im Ruhestand.

Mit besten Grüßen

Dr. Burk