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08. Januar 2017

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08. Januar 2017

Offener Brief an Hinterbliebene von verstorbenen EHV-Teilnehmern

 Offener Brief an die Hinterbliebenen (Witwen/Witwer, Waisen) von verstorbenen EHV-Teilnehmern

Aus gegebenen Anlaß möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auf dem EHV-Anpassungsbescheid, den Sie kurz vor Weihnachten von der KV erhalten haben, ein Rechtsmittelbehelf angeführt wird mit einer 1-Monatsfrist ab Eingang des Bescheids.

Sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, sollten Sie unbedingt darauf hinweisen, dass Sie mit dem Ruhen des Widerspruchs bis zum Abschluß der zu erwartenden Musterklagen einverstanden sind. Wenn sich dennoch daraus möglicherweise rechtliche Konsequenzen ergeben sollten, ist die IG EHV bereit  Sie nach Klärung organisatorischer Fragen, im Rahmen der dann gültigen gesetzlichen Regelungen zu unterstützen und sich dann dazu  gegebenenfalls für eine Mitgliedschaft von Hinterbliebenen zu öffnen.

Wir bitten Sie, uns zu benachrichtigen, ob Sie von der Möglichkeit zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben.

Dr. Otto Burk             Dr. Hartmut Aßmann          Dr. Johann W. Plass