Erfolg vor dem Sozialgericht Marburg: KV Hessen muss den EHV-Punktwert 2019 neu berechnen
Die IG EHV hat in den Musterverfahren zum Auszahlungspunktwert 2019 einen wichtigen Erfolg errungen. Mit Urteilen vom 30. September 2026 hat die 17. Kammer des Sozialgerichts Marburg die Bescheide der KV Hessen aufgehoben. Die KV muss die EHV-Leistungen für 2019 nun nach der Rechtsauffassung des Gerichts neu berechnen.
Das Gericht folgt damit der Argumentation unserer Kläger und unserer Rechtsanwältin Dr. Ute Burdenski. Die KV hatte ab 2019 die Honorare oberhalb der sogenannten Maximalumlage aus dem EHV-relevanten Gesamthonorar herausgerechnet. Grundlage dafür war ein bloßer Vorstandsbeschluss. Dieses Vorgehen ist nach dem Urteil durch die Satzung (GEHV) nicht gedeckt. Nach dem klaren Wortlaut von § 4 Abs. 5 GEHV zählen alle über die KV vergüteten Honorare. Eine Änderung hätte nur die Vertreterversammlung als Satzungsgeber beschließen dürfen.
Die Folgen dieses Vorgehens haben die EHV-Empfänger getragen. Das Umlagevolumen sank um rund 103 Millionen Euro, und das Defizit stieg von 16,3 auf 22,9 Millionen Euro. Über den paritätischen Defizitausgleich wurde die Hälfte davon den Empfängern auferlegt. Selbst nach einer Alternativberechnung der KV hätte der Punktwert ohne diesen Schritt bei 0,2300 € statt bei 0,2251 € gelegen.
Das Urteil bestätigt, wofür die IG EHV seit Jahren eintritt: Die Rechte der EHV-Empfänger lassen sich nur mit Ausdauer, Sachkenntnis und Zusammenhalt durchsetzen. Wir danken unseren Musterklägern, Frau Dr. Burdenski und allen, die das Zahlenmaterial in mühevoller Arbeit zusammengetragen haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die KV Hessen kann Berufung zum Hessischen Landessozialgericht einlegen. Die Verfahren zum Punktwert 2020 ruhen bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Über das weitere Vorgehen beraten wir auf unserer Jahresversammlung am 30. Oktober 2026 in Bad Nauheim.
Wichtig für alle EHV-Empfänger: Legen Sie weiterhin fristgerecht Widerspruch gegen Ihre EHV-Bescheide ein! Nachzahlungen kommen in der Regel nur denjenigen zugute, die Widerspruch eingelegt haben. Unterstützen Sie die IG EHV e.V. durch Ihre Mitgliedschaft – die Beitrittsformulare finden Sie auf dieser Seite.