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05. März 2020

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05. März 2020

Dr. O. Burk gibt das Steuer aus der Hand

Mit dem heutigen Rücktritt des Kollegen Burk von der Position des Geschäftsführers wird eine neue Ära in der IG EHV eingeläutet.

Dies ist deshalb zuallererst ein Tag des Dankes an Herrn Dr. Burk.

 

Noch zum Schluß hat Herr Dr. Burk, als sich die Suche nach einem Nachfolger schwierig gestaltete mit großem Verantwortungsgefühl den 1 Jahr zuvor angekündigten unwiderruflichen Rücktritt zum Ende des Jahres 2019 auf den heutigen Termin mehrfach verschoben, um einen reibungslosen Übergang zu einem kurz vor Jahresende gefundenen Nachfolger-Kandidaten zu ermöglichen.

Dieses Verantwortungsgefühl hat ihn zu jeder Zeit als Geschäftsführer und als Musterkläger in unseren gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der KV geleitet. Es war ihm dabei selbstverständlich und sehr wichtig, diese Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben.

Auf seine Initiative, unterstützt von dem Kollegen Herrn Dr. Grimmer aus Rüsselsheim konstituierte sich 2001 die Interessengemeinschaft EHV (IG EHV). Sie hatte und hat vor allem den Zweck die Interessen und Rechte der ehemaligen Vertragsärzte und deren EHV-Ansprüche gegenüber der KV, sowie der zuständigen Landesregierung zu wahren. Die Gründung erfolgte als Reaktion auf eine erste 6-prozentige EHV-Rentenkürzung.

Seitdem führte Herr Dr. Burk die inzwischen auf 470 Mitglieder angewachsene IG EHV mit großer Kompetenz, starkem Engagement und Erfolg.

Die Obleute haben ihn dabei gerne unterstützt, da er auch stets für eine offene, faire und kollegiale Diskussion sorgte, die er immer wieder mit neuen Ideen und Anregungen gestaltete.

Schon während seiner aktiven Zeit als Vertragsarzt lag ihm die EHV am Herzen, nachdem er früh die Geburtsfehler der EHV, vor allem die Umsatzbezogenheit der umlagefinanzierten Altersversorgung, erkannt hatte. Er bemühte sich hartnäckig, auch als Delegierter der Vertreterversammlung, um eine Reform der EHV, wenn auch vergeblich.

Ohne ihn, ohne seine profunde Kenntnis der Causa EHV, ohne seine Hartnäckigkeit und Kreativität hätten alle EHV-Rentner heute aufgrund der regelmäßigen Rentenkürzungen ab 2006 nur noch die halbe EHV-Rente. Die Mitglieder der IG EHV, die dagegen geklagt bzw. Widerspruch eingelegt hatten, erhielten außerdem aufgrund der vom Bundessozialgericht 2014 festgestellten Rechtswidrigkeit dieser Rentenkürzungen in einer nicht unerheblichen Nachzahlung den größten Teil ihrer Rentenkürzungen zurück.

Insofern waren Vorwürfe, auch von in die Auseinandersetzung involvierten Funktionsträgern der KV, Herr Dr. Burk handele als einseitig interessengeleiteter EHV-Empfänger, der sich zudem in Details verliere völlig unberechtigt.

Herr Dr. Burk hatte immer die EHV als Ganzes im Blick. Wer will, kann das in seiner Veröffentlichung zur EHV nachlesen. Ich komme auf diese später zurück.

Dass die KV die maßgeblich von Herrn Dr. Burk initiierte sog. „Ruland-Reform“ der Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV) von 2012, die, trotz einiger bis heute nicht abschließend geklärter Einwände, uns ein Stück Sicherheit und Stabilität gebracht hatte, inzwischen in allen wesentlichen Punkten zum Nachteil der Inaktiven zurückgedreht hat, schmälert seine Leistung in keiner Weise.

Denn bis zur Rückabwicklung der „Rulandreform“ 2015 mussten die EHV - Rentner auf Grund des erstrittenen BSG-Urteils und dieser Reform mit einer die Interessen aller berücksichtigenden, beitragsbasierten Altersversorgung zunächst keine Minderung ihrer erreichten Alterseinkünfte mehr befürchten, wie sich das in einem ordentlichen Alterssicherungssystem, zumindest für die Bestandsrentner auch gehört. Auch wenn die angestrebte Loslösung vom Durchschnittshonorar nicht völlig gelang. Unsere EHV-Rente hatte wieder weitgehend das ursprüngliche, normale Niveau erreicht, war stabil und infolge der guten wirtschaftlichen Gesamtsituation konnten wir uns sogar über nicht erwartete Rentensteigerungen freuen, ohne dass die Belastungen der Aktiven über das bisher übliche Maß angestiegen wären.

Es war das große Verdienst des Herrn Dr. Burk mit dem Juristen und ehemaligen Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Herrn Prof. Dr. F. Ruland einen exzellenten Fachmann für die IG EHV zu gewinnen. Dieser erkannte die großen Mängel der alten EHV-Satzung sofort und war bereit ein Reformwerk zu entwerfen, von dem zunehmend auch KV-Vertreter überzeugt werden konnten, nicht zuletzt der jetzige Nachfolger im Geschäftsführeramt der IG EHV, Herr Dr. Peter Mantz, der damalige Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses EHV, sodass diese Reform von der Vertreterversammlung der KV schließlich angenommen wurde. Leider wurden wesentliche Elemente von Prof. Rulands Entwurf verwässert bzw. geändert, sodass die Rückabwicklung der Reform unter einer neuen Führung des Beratenden Fachausschusses leicht möglich war.

Auf diese Rückabwicklung der Rulandreform muß die neue Führung der IG EHV jetzt ihr ganzes Augenmerk legen. Hier liegt aufgrund der Aufhebung der sogenannten Rentengarantie die große Gefahr für die Stabilität der zukünftigen EHV-Rente, durchaus vergleichbar mit der existenzgefährdenden Situation infolge des Nachhaltigkeitsfaktors von 2006. Es handelt sich bei der EHV-Rente eben nicht um eine kleine vernachlässigbare „Zusatzrente“.

Erwähnt werden sollen an dieser Stelle aber auch besonders die 2015 von Herrn Dr. Burk vorgelegten „Bemerkungen zur EHV“. Es handelt sich hierbei um ein übersichtliches und umfassendes Dokument über dieses komplexe Altersversorgungswerk, gestützt auf seine langjährige „EHV–Erfahrung“. Er hat dabei keine Mühen gescheut, um die EHV in ihrer Gesamtheit seit der Entstehung vor mehr als einem halben Jahrhundert bis 2015 zu dokumentieren und verständlich zu machen, sowie die Bedeutung der IG EHV für die EHV-Rentner in der Auseinandersetzung mit der KV aufzuzeigen.

Er hat die vielen Tricks und Winkelzüge dokumentiert mit denen die KV die Gruppe der EHV-Rentner bewußt benachteiligte, dass der Umgang der KV mit den EHV-Rentnern vom Stil der Gutsherrenart geprägt war, noch bis heute ist. Er hat deutlich gemacht, dass eine Selbstverwaltung wie die KV bei den divergierenden Interessen der beteiligten Gruppen und bei dem Fehlen jeglicher Machtbalance nicht die geeignete Institution ist, um ein derartiges Alterversorgungswerk zu gestalten. Nicht nur ein früheres Rechtsgutachten bestätigte ihn darin, sondern auch Prof. Dr. Ruland, der die Beteiligung des Gesetzgebers in wesentlichen Punkten seiner Reform für zwingend notwendig erachtete, da er die Kompetenz der KV hierzu aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht gegeben hielt.

Dem Autor war sehr wichtig, dass dies alles für die künftigen Generationen nicht in Vergessenheit gerät und er hat den nachfolgenden Vertretern der IG EHV mit seiner Veröffentlichung zudem ein nicht hoch genug einzuschätzendes wertvolles Nachschlagewerk an die Hand gegeben.( Sie können die "Bemerkungen zur EHV" hier herunter laden)

Lieber Herr Dr. Burk, Sie haben im Rahmen Ihres Engagements in den vergangenen 18 Jahren für die IG EHV und damit für alle EHV-Rentner einen sehr großen Anteil der Zeit Ihres wohlverdienten Ruhestandes eingesetzt, um dies alles zu erreichen. Das kann gar nicht hoch genug bewertet werden.

Nochmals herzlichen Dank!

An dieser Stelle soll aber auch Ihre Lebenspartnerin, Frau Dr. Brendel, erwähnt werden, die Sie in vielerlei Hinsicht tatkräftig unterstützt hat und Ihnen vor allem den Freiraum für Ihr Engagement gegeben hat. Das war nicht selbstverständlich.

Ihr gebührt ebenso unser Dank!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Partnerin schöne und unbeschwerte Jahre ohne die ständige Präsenz der EHV und der alltäglichen Probleme der Interessengemeinschaft.

Und wir hoffen, dass Sie uns weiterhin mit Ihrem Rat zur Seite stehen.

Hartmut Aßmann