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17. Dezember 2012

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17. Dezember 2012

Jahresabschlussbrief 2012 v. Dr. Burk

Dr. Otto Burk                                              

An die Gesellschafter der IG EHV


Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

hier wieder mein Scheiben zum Jahresende.

Zunächst die Statistik. Die Gesellschafterzahl betrug zum 31.12.11  244,  im Jahr 2010 238. Es mussten 2011 drei Gesellschafter  aus unserem Mitgliederverzeichnis wegen Nichtzahlung der Beiträge gestrichen werden, sechs haben gekündigt, drei sind verstorben.

Unsere Jahresversammlung haben wir in den Juli gelegt, weil im Juli die neue EHV in Kraft getreten ist und das Urteil des LSG Ende Juni erging. Wir wollten aktuell unterrichten.

Auf der Jahresversammlung am 12.07.12 waren 49 Gesellschafter anwesend. Herr Aßmann war kurzfristig erkrankt und konnte nicht teilnehmen. Seine ihm gegebenen Vollmachten konnte er entsprechend nicht ausüben. Weitere Vollmachten lagen nicht vor. An dieser Stelle habe ich die traurige Aufgabe mitzuteilen, dass der Obmann des Bezirkes Weilburg, Herr Kollege Gintner  im September unerwartet verstorben ist. Herr Gintner hatte sich als Obmann gleich in der Gründungsversammlung der Gruppe zur Verfügung gestellt und so die Gründung der Gruppe überhaupt erst ermöglicht. Herr Kollege Nick hat sich bereit erklärt, vorläufig die Mitglieder seiner Gruppe zu betreuen.

Frau Krause gab einen Überblick über die Finanzen zum Ende des Jahres 2011: Die IG EHV hatte zum 31.12.11 ein Guthaben von  € 136.636,69.

Für die Kassenprüfer berichtete Herr Strnad. Es gab bei der Prüfung keine Beanstandungen. Die Buchführung ist weiterhin vorbildlich.

Das Schatzmeisterehepaar wurde einstimmig entlastet.

Die Kontenentwicklung finden Sie am Ende dieses Schreibens.

Wie Sie aus Anlass der Datenübertragung wissen, wollen zu unserem großen Bedauern unser Schatzmeister und seine ihn unterstützende Frau ihr Amt zum Ende dieses Jahres aufgeben. Nur ein Mitglied war nicht mit der Datenübertragung einverstanden. Die Alpha  Steuerberatungsgesellschaft wird ab 1.1.13 die Überwachung der Zahlungseingänge kontrollieren. Sie übernimmt auch das Mahnverfahren, das ich bisher wahrgenommen habe. Herr Kollege Gronemeyer aus Fritzlar hat sich bereit erklärt, den Schatzmeisterposten zu übernehmen und wurde vom Kreis der Obleute am 12.12.12 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Schatzmeisters beauftragt, bis in einer Gesellschaftersammlung seine Wahl erfolgen kann.

Herr Dr. Aßmann betreut weiter unsere Homepage.

Dieses Schreiben erscheint auch auf unserer Homepage im internen Bereich.

Zum Urteil des LSG

Die Berufungsverhandlung war am 27.06.12 vor dem LSG in Darmstadt.
Zusammengefasst kam das Gericht in meinem Fall zu folgendem Urteil:

1.    Die Beklagte wird verpflichtet, für die Quartale III/6 und IV/06 EHV-Leistungen ohne Quotierung zu erbringen.
2.    Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu ¾ und der Kläger zu ¼.
3.    Die Revision wird nicht zugelassen

In einer Veröffentlichung der Pressestelle des LSG ist zu lesen:“ Die Darmstädter Richter erklärten nun den Nachhaltigkeitsfaktor für verfassungswidrig. Die erworbenen Ansprüche aus der EHV stünden - ebenso wie Ansprüche auf Renten aus der Sozialversicherung - unter dem Schutz der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie. Der Nachhaltigkeitsfaktor stelle sich in seiner konkreten Ausgestaltung als unverhältnismäßige Belastung dar. Durch das Einfrieren der Belastung der aktiven Ärzte auf 5 % ihres Honorars müssten die nicht mehr aktiven Ärztinnen und Ärzte in Hessen letztlich die Lasten allein tragen. Konkret bedeute dies eine 6 %ige Absenkung zu Beginn der Reform 2006 verbunden mit einer stets weiter voranschreitenden Minderung der Versorgungsbezüge. Zudem ermögliche es die streitige Regelung den Versorgungsbeziehern nicht, sich auf die neue Rechtslage in angemessener Zeit einzustellen.“
 
Die KV hat zwischenzeitlich Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt und diese nach einer Fristverlängerung auch begründet. Prof. Plagemann hatte für sein Antwortschreiben eine Frist bis zum 30.11.12. Mit einer Entscheidung des BSG ist im Januar oder Februar zu rechnen. Sollte die Revision zugelassen werden, ist ein Urteil des BSG in etwa einem Jahr zu erwarten.

Zur Entwicklung in der KV

Wie sie wissen, ist ab 01.07.2012 die neue EHV in Kraft getreten, die im Wesentlichen auf den Entwürfen von Prof. Ruland und den Berechnungen des Büros Heubeck beruht und in entscheidenden Punkten unseren Vorstellungen entspricht. Ich darf daran erinnern, dass Prof. Ruland durch uns an die KV gelangte.

Mit der neuen EHV wurde das bisherige System der prozentualen Umlage vom Umsatz umgestellt auf ein Beitragssystem mit neun Beitragsklassen.

Für uns ist von Bedeutung: Wir erhalten jetzt monatlich eine feste Rente, die unter dem Schutz des Eigentumsrechts steht und nicht mehr gekürzt werden darf, praktisch eine Rentengarantie.

Es gibt keine schwankenden Punktwerte mehr. Der im Jahr 2010 gültige Punktwert ist der Ausgangspunktwert, dessen Wert für die Zukunft gilt. Er beinhaltet die weit über zwanzigprozentige Kürzung, deren Rechtmäßigkeit wir bestreiten. Maßgeblich für seine jährliche Anpassung ist eine gesetzliche Bezugsgröße (entsprechend §18 I SGB IV), auf deren Festsetzung die KV keinen Einfluss hat.

Es gibt keine unkontrollierbaren, undurchsichtigen Kostenanerkennungen mehr, durch die der Durchschnittsumsatz als Bezugsgröße für  unsere Altersbezüge herabgesetzt werden konnte.

Die demographische Entwicklung wird durch einen Mengenfaktor erfasst. Ein durch die demographische Entwicklung entstehendes Defizit wird durch einen paritätischen Defizitausgleich auf Aktive und Inaktive gleichermaßen verteilt.

Ohne die Rentengarantie könnten trotz Mengenfaktor und paritätischem Defizitausgleich die Renten weiter sinken. Ob im Rahmen der demographischen Entwicklung bei den eingebauten Mechanismen zu unseren Lebzeiten jedoch eine Rentenerhöhung eintreten wird, muss dahingestellt bleiben. Damit wird wahrscheinlich nicht einmal ein Inflationsausgleich erreicht werden. Es muss aber daran erinnert werden, dass im bisherigen System ständig steigende Kürzungen der Auszahlungsbeträge erfolgten. Die Lasten der demographischen Entwicklung waren allein den Inaktiven aufgebürdet.

Was bleibt für die Zukunft zu tun: Wenn die Revision des LSG Urteils zugelassen wird, ist der Ausgang des Verfahrens wieder offen.

Es stehen noch aus die gerichtlichen Klärungen wegen der Kürzungen in den  Quartalen ab 3/2008 bis 2/2012. Bis zum 2. Quartal 2008 wurde im Verfahren gegen Herrn Plass entschieden.

Unabhängig von diesen Verfahren  müssen wir  klagen gegen die fehlende Einbeziehung der außerhalb der KV abgerechneten Honorare in die EHV in der neuen Satzung. Der aufgrund der ab 01.01.10 gültigen gesetzlichen Regelung von der KV eingeführte §11 GEHV trat erst 2011 in Kraft. Durch die Wahl des Jahres  2010 bei der Festlegung des Ausgangspunktwertes für die neue EHV werden diese Honorare nicht für die EHV-Umlage erfasst. §11 GEHV war bis zur Einführung der neuen EHV nur knapp ein Jahr (v. 07.07.11 bis 30.06.12) für die EHV-Teilnehmer wirksam. Die Höhe dieser Honorare ist uns bisher nicht bekannt. Die Nichteinbeziehung der außerhalb der KV abgerechneten Honorare in die EHV bedeutet eine erneute Kürzung der Altersbezüge. Es sind wieder Klagen im Rahmen von Musterverfahren geplant.

Widerspruchsbescheide zu den Anfang Juli eingelegten Widersprüchen gegen die

„Änderung der Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV) zum 01.07.2012
Anpassung und Berechnung Ihres erworbenen Anspruchs auf EHV“

sind bisher nicht eingegangen. Anfang Januar werden 6 Monate vergangen sein. Danach sind Untätigkeitsklagen möglich, die nach Absprache mit Prof. Plagemann gegebenenfalls auch erhoben werden sollen.

Nach der von der KV beschlossenen Satzung  muss ein EHV Beirat gewählt werden. Der Beirat wird sich zusammensetzen aus 6 Vertretern der KV und 4 Vertretern der EHV-Teilnehmer. Unserem Vorschlag einer paritätischen Besetzung mit einem neutralen Vorsitzenden mit Fachkompetenz wurde nicht entsprochen.

Die Wahl wird von der KV organisiert. Wann das bei den gegenwärtigen Turbulenzen innerhalb der KV geschehen wird, ist nicht abzuschätzen. Soweit uns bis jetzt bekannt ist, soll nach Listen gewählt werden. Die IG EHV wird mit einer eigenen Liste kandidieren. So viel lässt sich jetzt schon sagen: Jeder von uns ist aufgefordert, möglichst viele EHV-Teilnehmer für die Wahl unserer Liste zu gewinnen. Jede Stimme wird zählen, wenn wir verhindern wollen, dass Kandidaten in den Beirat einziehen, die gegen die Interessen der EHV-Teilnehmer gearbeitet haben.

Ich gehe davon aus, dass Sie alle über Rundfunk, Fernsehen oder Presse vom Rücktritt der beiden Vorsitzenden der KV wegen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gehört haben. Für uns bedeutet das, dass gegenwärtig kein ansprechbarer Vorstand amtiert, mit dem wir über etwaige Vergleiche verhandeln könnten. Schon deswegen sind wir gezwungen, unbeirrt unsere gerichtlichen Schritte weiter zu verfolgen.

Ich wünsche Ihnen frohe Feiertage, alles Gute im neuen Jahr  und uns allen weiter Erfolge in unseren Bemühungen, die noch erforderlichen Korrekturen der neuen EHV zu erreichen.

Mit besten Grüßen

Otto Burk