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26. Dezember 2011

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26. Dezember 2011

Jahresabschlussbrief 2011

Dr. Otto Burk

An die Gesellschafter der IG EHV

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

zu Beginn meines Schreibens zum Jahresende 2011 darf ich darauf hinweisen, dass die IG EHV vor zehn Jahren, 2001, gegründet wurde. Ich hatte bei der Gründung nicht mit solchen Anstrengungen und solchem Aufwand gerechnet, wie sie tatsächlich auf uns zugekommen sind. Die Bedeutung der IG EHV ist ständig gewachsen und ich gehe davon aus, dass wir auch in nächster Zukunft nicht in unseren Bemühungen nachlassen dürfen.

Einen Zwischenbericht zum Jahr 2011 von mir hat Herr Aßmann unter dem 23.09.11 auf die interne Seite unserer Homepage gestellt.

Auf unserer Jahresversammlung am 14.12.2011 waren 46 Gesellschafter anwesend, 25 ließen sich vertreten. Zum Jahresende 2010 hatte die IG EHV 238 Gesellschafter.

Frau Krause erstattete auf der Jahresversammlung Bericht für den Schatzmeister. Unsere Kassenprüfer, die Herren Dr. Grimmer und Dr. Strnad hatten keine Beanstandungen. Das Ehepaar Krause hat wieder mit der bekannten Sorgfalt die Konten geführt. Herr Dr. Grimmer trug den Prüfbericht nach seiner Ankunft während der laufenden Sitzung vor. Herr Dr. Strnad war wegen einer Erkrankung nicht anwesend.

Auf Antrag von Herrn Dr. Lang wurde der Schatzmeister einstimmig entlastet.

Herr Dr. Aßmann hat unsere Homepage auf den neuesten Stand gebracht und betreut sie weiter. Dieses Schreiben erscheint auch auf unserer Homepage im internen Bereich.

Zur Entwicklungen bei der KV

Der in meinem Zwischenbericht erwähnte Beschluss der Vertreterversammlung vom 27.08.11 war ein Tendenzbeschluss, eine Reform nach dem Modell von Herrn Prof. Ruland durchzuführen.

Wir hatten gehofft, dass danach Gespräche zwischen der KV und uns über einen gemeinsamen Entwurf für eine gesetzliche Neuregelung der Altersversorgung beginnen würden, der dann dem Ministerium zur Grundlage für das neu zu beschließende Gesetz hätte dienen können. Gleichzeitig hätten Gespräche über die Bildung eines Beirates beginnen können. Die KV ging nicht auf unsere Gesprächsangebote ein. Im Gegenteil: Der Beratende Fachausschuss für EHV hat ohne unser Wissen eine Beiratssatzung bei Herrn Prof. Ruland in Auftrag gegeben. Der Satzungsentwurf von Herrn Prof. Ruland ist für uns nicht annehmbar, weil er eine Besetzung des Beirats mit 6 Aktiven und 4 Inaktiven vorsieht. Wir müssen zumindest versuchen, ein günstigeres Verhältnis zu erreichen.

Am 16.10.11 erfuhr ich telefonisch von Herrn Dr. Mantz, dass jetzt die Einführung der neuen Altersversorgung nur in Form einer Satzungsänderung erfolgen soll, ein neues Gesetz sei dazu nicht erforderlich, § 8 KVHG sei ausreichend. Ein Vorteil einer Satzungsregelung gegenüber einer gesetzlichen Regelung wäre die Möglichkeit des schnelleren Beginns der neuen Altersversorgung und einer leichteren gerichtlichen Angreifbarkeit. Nach der Vorstellung der KV könnte die neue Altersversorgung Anfang Juli 2012 in Kraft treten. Ein Nachteil wäre, dass die Satzung von der Vertreterversammlung wieder geändert werden könnte und damit auch die Rentengarantie. Eine gesetzliche Regelung, wie von Herrn Prof. Ruland in seinen Ausarbeitungen festgehalten, böte für die Altersversorgung und den Beirat langfristig größere Sicherheit.

Maßgeblich für die zukünftigen Renten wird der Stichtagspunktwert sein, d.h. der Punktwert bei Einführung der neuen Altersversorgung. Je höher er ist, umso höher wird unsere Rente sein. Die KV geht derzeit von einem Punktwert von 0,18 aus, der dem Nachhaltigkeitsfaktor von 80% entspricht. Ob wir einen höheren Wert durchsetzen können, hängt, von den anstehenden Gerichtsentscheidungen ab.

Die Gesellschafterversammlung hat zu diesen Themen am 14.12.2011 zwei Beschlüsse gefasst:

1. „Die Gesellschafterversammlung der IG EHV befürwortet die Umgestaltung der EHV auch entsprechend der neuesten Fassung der Überlegungen und Vorschläge zur Reform der EHV der KVH von Herrn Prof. Ruland, einschließlich der in seinem Vortrag auf der Vertreterversammlung am 27.08.11 erwähnten, nach Umsätzen geordneten Beitragsgruppen. Sie fordert für die Umsetzung aber eine gesetzliche Regelung.“

2.Der von Herrn Prof. Ruland vorgeschlagenen Beiratssatzung kann in der vorgelegten Form nicht zugestimmt werden, insbesondere nicht in der Besetzung mit 6 Aktiven und 4 Inaktiven.“

Der Beschluss der Vertreterversammlung, den Nachhaltigkeitsfaktor nicht unter 80% sinken zu lassen, bis die Umlage 6% erreicht, ist im 4.Quartal 2011 in Kraft getreten.

Die Befragung der aktiven Kollegen zu den außerhalb der KV abgerechneten Honoraren nach §11 GEHV läuft nach Auskunft der EHV zurzeit. Die Frist für eine Antwort endet am 31.12.2011. Zum Ergebnis sind noch keine Aussagen möglich. Wir müssen darauf achten, dass diese Honorare in den Stichtagspunkwert einbezogen werden.

Die von der KV ebenfalls beschlossene Hinterbliebenenversorgung für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften wird zum schnelleren Erreichen der Umlage von 6% beitragen und danach allein zu unseren Lasten gehen.

Am 17.12.11 hat die KV den Beschluss zur Einführung eines 9-Stufenmodells für die Beitragserhebung in der neuen Altersversorgung gefasst. Damit ist eine wesentliche Hürde genommen. Die erste Lesung der neuen Satzung ist für Februar /März 2012 geplant.

Bisher gibt es keine Zeichen dafür, dass wir an der Ausarbeitung der Satzung beteiligt werden könnten.

Zu einem Vortrag von Minister Grüttner auf der Vertreterversammlung am 17.12.11 war ich nach Frankfurt gefahren. Der Sprecher der Vertreterversammlung, unser Kollege Herr Frank Dastych, hat mir den Zutritt zur Versammlung verwehrt.

Ich habe das in einem Schreiben an den Minister zum Anlass genommen, noch einmal die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Rechte der Inaktiven zu betonen. Der Brief an den Minister mit der Schilderung des Vorgangs wird in den internen Bereich unserer Homepage gestellt.

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Zu unseren Gerichtsverfahren:

Wir hatten im vergangenen Jahr drei Beschlüsse zu laufenden und geplanten Gerichtsverfahren gefasst.

1. Die Berufung gegen das Urteil des SG Marburg vom Febr. 2010 soll ruhen, wenn die Landesregierung erkennen lässt, dass sie konkret ein Gesetz zur Neugestaltung der EHV plant, das die Vorschläge von KV und IG EHV berücksichtigt.

2. Klagen wegen der Kürzungen in den Quartalen der Jahre 2007 bis 2010 werden nur erhoben, wenn es nicht gelingt, die Widersprüche gegen die Abrechnungen dieser Quartale durch einen Vergleich mit der KV zu regeln.

3. Die Klagen wegen Netto-/Bruttoberechungen in der EHV und wegen der einseitigen Belastung der Inaktiven in der Reform 2001 werden zurückgezogen, wenn mit der KV ein Vergleich in allen laufenden und noch bevorstehenden Gerichtsverfahren wegen der Reformen 2001 und 2006 erreicht wird. Bis zu einer Entscheidung sollen die Verfahren ruhen.

Zu 1: Beim Land war im zu Ende gehenden Jahr keine Aktivität für eine Gesetzesinitiative erkennbar. Deswegen bestand keine Veranlassung die Berufung gegen das Urteil des SG Marburg vom Febr. 2010 ruhen zu lassen. Die Berufung läuft weiter.

Die Gründe für unsere Berufung sind:

  • einseitige und nicht verhältnismäßige Kürzung der Inaktiven mit fallenden Altersbezügen durch Deckelung der Umlage bei 5% mit Anwendung des Nachhaltigkeitsfaktors.
  • Völlig fehlende Transparenz bei Anwendung des § 5 GEHV.
  • Fehlende Eckpunkte in den Bescheiden.
  • In früheren Jahren Umstellung der Berechnung der Altersbezüge von Brutto- auf Nettohonorar und 2006 wieder Umstellung von Netto auf Brutto ohne Beschluss der Vertreterversammlung, wahrscheinlich sogar ohne deren Kenntnis der Berechnungen.
  • Keine Beteiligung der Inaktiven an Entscheidungen zur EHV.    
  • Fehlende Übergangsregelung.

 Die zunehmende Kürzung durch den Nachhaltigkeitsfaktor hat dazu geführt, dass unsere Bezüge weit unter 80% gefallen sind.

§ 5 GEHV ist weiterhin derart intransparent, dass seine Anwendung von uns nicht überprüft werden kann. Im Bescheid muss das Durchschnittshonorar vor und nach der Anwendung von § 5 GEHV mit Angabe der Kürzung in Prozent aufgeführt werden

Zu 2: In meinem Brief v. 21 .9.11 hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Plagemann Widerspruchsbescheide für die Quartale ab I/07 angefordert hat, weil keine Aussicht auf einen Vergleich mit der KV besteht. Bei Zurückweisung der Widersprüche kann Klage erhoben werden. Es sind 4 Musterprozesse geplant. Falls die KV dann im Rahmen der folgenden Klagen Widerspruchsbescheide an alle Widerspruchsführer sendet, d.h. an alle Gesellschafter der IG EHV, und diese damit zur Klageerhebung zwingt, kann das zu erheblichen Kosten für uns führen, auch wenn ein Ruhen der Verfahren beantragt wird. Andererseits würde das auch für die KV Kosten verursachen, sodass ich ein derartiges Vorgehen für unwahrscheinlich halte.

In den neuen Verfahren soll ab dem jeweils betreffenden Quartal auch geklagt werden gegen Hinterbliebenenversorgung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften und gegen die Einbeziehung von weiterarbeitenden 65 Jährigen in die EHV, jeweils zu Lasten der Inaktiven. Wenn die Sicherstellung auch mit alten Ärzten gewährleistet werden soll, dann nicht durch alleinige finanzielle Belastung der übrigen Alten.

Zu 3: Ich bin überzeugt, dass der Prozess vor dem BSG seinerzeit anders ausgegangen wäre, wenn wir zu diesem Zeitpunkt schon gewusst hätten, dass die Berechnung der Altersbezüge seit Jahren schon nach der Nettomethode erfolgt war, d.h. ca. 5% unter unseren Ansprüchen lag. Dieser Umstand ist uns erst in den Verfahren wegen der Quartale III/06 und IV/06 bekannt geworden. Für die frühere Umstellung von Brutto auf Netto gibt es bei der KV keine Unterlagen. Wenn die Änderung auf einen Beschluss der Abgeordnetenversammlung beruhte, müsste der in den Protokollen aufgeführt sein. Die Umstellung muss also auf der Verwaltungsebene erfolgt sein, ohne Kontrolle durch die Abgeordnetenversammlung. Die Umstellung von Brutto auf Netto war 2006 jedenfalls wegen der Deckelung der Honorare ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Aktiven möglich. Sie als Vorteil für uns darzustellen, ist geradezu zynisch. Auf alle Fälle hätten diese Umstellungen in den Bescheiden oder in einer Sonderinformation den EHV-Teilnehmern mitgeteilt werden müssen.

Ich hoffe, dass dieses Thema jetzt im Berufungsverfahren mit abgehandelt werden kann, sodass keine getrennten Verfahren erforderlich werden.

Zu den Kontakten zur Politik

Am 16.11.11 hatten wir einen Besprechungstermin mit dem Hessischen Sozialminister Grüttner, vermittelt durch den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, unseren Kollegen, Herrn Dr. Bartelt. Anwesend waren: Der Minister, Herr Dr. Bartelt und eine wissenschaftliche Assistentin der CDU, von unserer Seite die Herren Dr. Aßmann, Dr. Nick und ich. Die Atmosphäre war sachlich, das Gespräch ernüchternd.

Herr Dr. Aßmann und ich hatten schriftliche Vorlagen erarbeitet, die wir vortragen konnten.

Wir gaben zunächst einen Bericht über unsere bisherigen Kontakte zur KV mit dem Hinweis, dass sie in jüngster Zeit wieder eingeschlafen seien. Wir erklärten, dass wir grundsätzlich mit dem Entwurf von Herrn Prof. Ruland einverstanden seien und nach einem Tendenzbeschluss der KV zur Annahme der Vorschläge gehofft hätten, dass danach gemeinsam von KV und uns ein Vorschlag für eine Gesetzesvorlage erarbeitet würde. Wir teilten dem Minister mit, dass wir wieder gezwungen seien, neue Klageverfahren einzuleiten, weil die KV keine ernsthafte Kooperations- und Verhandlungsbereitschaft hat erkennen lassen. Wir erklärten dem Minister, der Grund unseres Kommens seien u.a. Informationen, dass es eine Absprache zwischen dem Ministerium und der KV gebe, die Neugestaltung der EHV allein durch eine Satzungsänderung und nicht durch Gesetz zu regeln.

Der Minister antwortete, dass es noch keine Entscheidung seinerseits gebe, für oder gegen ein Gesetz. Irgendeine Initiative der Landesregierung für eine gesetzliche Regelung war nicht zu erkennen.

Wir machten darauf aufmerksam, dass ohne gesetzliche Regelung die Satzung der KV in der nächsten Vertreterversammlung wieder geändert werden könnte und somit keinerlei Stabilität garantiert sei und dass nach Auffassung des Beraters der KV, Herrn Prof. Ruland, alle wesentlichen Regelungen durch den Gesetzgeber zu treffen seien. Wir machten auch darauf aufmerksam, dass CDU und FDP sich in ihrer Koalitionsvereinbarung auf ein Gesetz zur Neugestaltung der EHV festgelegt haben und dass in der Landtagsdebatte über die Ergänzung des § 8 KVHG wiederholt betont worden sei, dass ein umfassendes Gesetz folgen müsse.

Der Minister sagte, eine gesetzliche Regelung dauere etwa ein Jahr. Eine Satzungsregelung könne schneller realisiert werden. Er meinte, dass die gesetzliche Regelung auch nachträglich, also nach der Satzungsänderung erfolgen könne. Er betonte abschließend, dass die EHV weiter ein Hindernis für die Niederlassung in Hessen sei.

Unser zweites Anliegen waren unsere Bedenken gegen die Besetzung des Beirats im Satzungsentwurf von Herrn Prof. Ruland im Verhältnis 6:4, weil dann die Inaktiven bei Mehrheitsentscheidungen regelmäßig überstimmt werden könnten und der Beirat nur eine Alibifunktion habe.

Eine Beteiligung der Inaktiven am Beratenden Fachausschuss für EHV ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich.

Der Minister meinte, dass die KV die Beiratssatzung beschließen könne, was mich persönlich und wohl auch die anderen ziemlich betroffen machte, weil es offenbarte, dass er die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nicht erkennt. Er wurde von uns auf die Ausführungen von Herrn Prof. Ruland verwiesenen, der eine gesetzliche Regelung für den Beirat für erforderlich hält.

Beiratswahl

Wenn es einen Beirat gibt, muss dieser gewählt werden. Die Vorbereitung dieser Wahl wird eine Hauptaufgabe für die IG EHV in der nächsten Zeit sein.

Alle EHV-Teilnehmer werden wahlberechtigt sein. Wir sind aber nur 250 von den 3.896 Inaktiven (nach Heubeck) und haben nicht die Anschriften der übrigen. Allein die KV kennt die Anschriften aller.

Das bedeutet, dass uns unmittelbar nach dem Beschluss zur Einführung eines Beirates die Liste der EHV-Teilnehmer von der KV zur Verfügung gestellt werden müsste, damit wir alle EHV-Teilnehmer informieren können. Jeder einzelne von Ihnen ist im Falle einer Wahl aufgefordert, für die Stimmabgabe zu Gunsten der Interessengemeinschaft zu werben.

Es ist zu befürchten, dass bisherige Funktionsträger der KV, die gegen unsere Interessen gearbeitet haben, für die Wahl zum Beirat kandidieren und wegen ihrer Bekanntheit gewählt werden könnten.

Sie werden nach meinen Ausführungen erkannt haben, dass unsere Aktivität im neuen Jahr weiter gefordert wird.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute im neuen Jahr.

O. Burk