Nachhaltigkeitsfaktor in der EHV vor dem 01.07.2012
27. März 2009 | Dr. Hartmut P. Aßmann | Archiv
Der Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) stellt eine Quotierung der EHV-Rente dar und zwar derart, dass die Umlage der Aktiven zur EHV 5% nie überschreitet (§ 8 der alten GEHV). Die KV rechnet mit einer ständig zunehmenden Quotierung (=Kürzung) der EHV durch den NHF (s. Tabelle/Schaubild).
Das heißt, der NHF ist nicht vergleichbar mit dem Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rente. Dort bedeutet e…