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LSG Urteil v.16.02.2022 Begründung

Das Ergebnis des Urteils kennen Sie bereits aus der hier veröffentlichten Stellungnahme unseres Anwalts Herrn Prof. Dr. Plagemann. Hier folgt nun die Urteilsbegründung des Senats.

LSG-Urteil v. 16.02.2022 zum Startpunktwert am 01.07.2012

Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Plagemann zum Urteil des LSG Darmstadt v. 16.02.2022 im Berufungsverfahren der KV Hessen gegen das Urteil des SG Marburg v. 05.11.2014. Das SG Marburg hatte entsprechend unserer Forderung damals entschieden, dass die Selektivhonorare bei der Berechnung des Startpunktwertes der EHV zum 01.07.2012, als die sog. "Ruland-Reform" der GEHV in Kraft trat, berücksichtigt werden müssen und damit die EHV-Rente entsprechend zu erhöhen sei. Dagegen hatte die KVH Berufung eingelegt, die jetzt erst vor dem LSG verhandelt wurde, nachdem das Verfahren zeitweilig ruhte, da Entscheidungen des BSG und des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden sollten, mit z.T. gleicher Thematik. Inzwischen hatten wir neue Gesichtspunkte zum Verfahrensthema vorgetragen und unser Anwalt...

SG - Urteil v. 30.03.2022

Am 30.03.2022 erging das Urteil u.a. zum Schätzverfahren der KV bei der Anwendung des Defizitausgleichs zur Berechnung der jeweiligen EHV-Rente.