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18. Dezember 2019

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18. Dezember 2019

2 x Einspruch Herr Beck !

 

In der neuesten Ausgabe des "Auf den Punkt" v. Dezember 2019 auf S.13 spricht Herr Beck, stellv. Sprecher der Vertreterversammlung, früher Vorsitzender des EHV Beirates und Mitglied des Beratenden Fachausschusses EHV, von der EHV als einer sehr guten zusätzlichen Altersversorgung.

Falsch!

1. Die EHV ist die Hauptaltersversorgung der hessischen Vertragsärzte (zusammen mit der halben Rente aus dem Versorgungswerk), wobei die EHV immer die stärkere Hälfte war und (eben noch) ist.

Von einer Zusatzversorgung kann keine Rede sein. Das macht deutlich welche Bedeutung die Funktionäre (und Entscheider) in der KV der EHV zubilligen.

2. "Die KV habe die EHV zur Zeit ziemlich stabil"

Zu Lasten der EHV-Rentner ist Stabiltät leicht zu bewerkstelligen, wenn man die EHV-Renten kürzt, 2019 ganz erheblich und die Umlage-Quote für die Aktiven in 2020 deutlich senkt. Im gleichen Heft, S. 24/25 bemerkt Herr Dr. Gehrke, Mitglied der Vertreterversammlung, in einem Interview korrekt, dass die EHV-Rente immer noch nicht das Niveau von 2015 erreicht habe!

Gemeint ist also wohl Beitragsstabilität für die Mitglieder. Das zeigt ebenso deutlich welchen Stellenwert die "Alten Kollegen" in der KV haben.

Ach ich vergaß, dass die "Alten" ja keine Mitglieder mehr in der KV sind. Da kann man schon mal schnell über deren in der KV "lagernden" Eigentum in Form 30-Jahre zwangsweise eingezahlter Beiträge verfügen und so eine frohe Weihnachtsbotschaft an die aktiven Kollegen versenden ähnlich der Botschaft:  "Die Verwaltungsgebühren bleiben auch weiterhin stabil"  auf S. 4 des gleichen Heftes und sich selbst loben. Verwalten wir Euch nicht gut?

Mich erinnert das an ein Modewort, an Fake News.

Dr. Hartmut Aßmann

 

Sehr geehrter Herr Kollege Beck,

wenn Sie unter stabil die Stabilität der Umlagen verstehen, entspricht das der Handlungsmaxime des Vorsitzenden des Beratenden Fachausschusses EHV Herrn Holle, eine der Einseitigkeiten der KV.

"Stabile" Umlagen zur EHV in Form des 2006 eingeführten Nachhaltigkeitsfaktors, der die Umlagebelastung bei 5% bgrenzte, "satbilisieren" wollte ohne Rücksicht auf die Auszahlungen an die Ruheständler, waren nach dem Urteil des BSG 2014 sogar rechtswidrig,

Die Auszahlungen 2019 können Sie mit "stabil" nicht gemeint haben, denn die sind deutlich gesunken,

Dr. Otto Burk