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06. Juli 2016

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06. Juli 2016

Widerspruchsbescheid-Keule gegen die IG EHV

Aktualisierung am 17.09.2016

Die KV hat in den letzten Wochen etwa 200 Widerspruchsbescheide zu Quartalen mit noch laufenden Gerichtsverfahren verschickt. Sie zwingt damit die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, jeden einzeln fristgerecht und kostenpflichtig Klage zu erheben, wenn sie Ihren Anspruch nicht verlieren wollen. Unser Angebot bis auf Musterklagen alle anderen Klagen in Form eines Vergleichs bei sich ruhen zu lassen (was rechtlich möglich wäre), bis die Musterklagen, die z.Z. im Berufungsverfahern beim Landessozialgericht stecken, abgeschlossen sind, um Kosten und unnötige Arbeit zu vermeiden, hat die KV abgelehnt. " Sie sehe dazu keine Veranlassung"

 Inzwischen sind alle Klagen ( ca. 200) beim Sozialgericht eingegangen.

Direkt anschließend, man höre und staune, hat die KV das Ruhen der Klagen beantragt! Eine Unverschämtheit.

Die Stoßrichtung der KV ist damit klar: Sie will die IG EHV, die die Verfahren für ihre Mitglieder finanziert, schwächen, vermutlich in der Hoffnung sie würde dadurch handlungsunfähig. Auf jeden Fall will die KV die Mitglieder der IG EHV schädigen, um sich für die ihr durch Gerichtsurteile auferlegten Lasten wegen ihres rechtswidrigen Verhaltens zu revanchieren und für freie Bahn in der Zukunft zu  sorgen. Über diesen Umgang der "ehemaligen" Kollegen mit ihren Altvorderen mag sich jeder sein eigenes Urteil bilden. Es wird ihnen jedoch nicht gelingen und es wird so oder so auf sie zurückfallen.

Der Versuch weiterhin auf konsensfähige Lösungen hin zu arbeiten muß damit als gescheitert angesehen werden. Die Ansprüche müssen weiterhin und trotz allem gerichtlich geltend gemacht und geklärt werden.

Die EHV muß als Altersversorgung der hessischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dringend gesetzlich neu geregelt werden und in eine dem ärztlichen Versorgungswerk ähnliche selbstständige Institution überführt werden. Nur so kann die Selbstbedienungsmentalität der Aktiven-Vertreter in der Vertreterversammlung gebremst werden.