Kommentar von Dr. Hartmut Aßmann
Am 06.03.2021 wurde in 1. Lesung erneut eine Änderung der GEHV beschlossen.
Hintergrund ist ein Urteil des BSG v. 11.12. 2019, dass Nephrologen erstritten haben. Nach diesem Urteil müssen bei Arztgruppen mit deutlich höheren Kosten im Vergleich zu den Durchschnittskosten aller Arztgruppen, diese bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden.